Dienstag, 11. September 2007

9/11 - Ein Grund zum Jubeln!

Am 11. September 2007 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass Deutschland eine Demokratie und ein freiheitlicher Kulturstaat bleiben soll. Wer sonst traut sich heute noch, dies so deutlich zu sagen?

"Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten und seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten" (Art.5 GG). Doch nicht jeder hat das Geld, sich Verlagshäuser, Fernsehsender und damit Meinungsmacht zu kaufen. Deshalb muss der Rundfunk dergestalt organisiert und finanziert werden, dass alle gesellschaftlichen Gruppen eine Chance haben, gehört und gesehen zu werden.

"Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen". Durch die Art und Weise der Finanzierung dürfen weder der Staat noch übermächtige private Kapitalgeber Einfluß auf die Programmgestaltung gewinnen und die Programmautonomie gefährden. Das Bewußtsein der Staatsbürger und ihre Wahlentscheidungen sollen nicht durch eine Medienindustrie manipuliert werden, die von den partikulären Interessen mächtiger Geldgeber beherrscht wird. Rundfunk ist kein reines Wirtschaftsgut, sondern ein Kulturgut. Schön, dass unsere Verfassungsrichter das wieder einmal klargestellt haben. BVerfGE 9/11 - ein kleiner Sieg über die Hölle des totalen Kommerzes.

Merke: GEZ gut, Berlusconi böse. Nicht umgekehrt! 

"Die gesetzlichen Regelungen sollen es dem öffentlichrechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfasst . Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar."(BVerfG, 1 BvR 2270/05 vom 11.9.2007, 122)

(Währenddessen schmieden in- und ausländische Medienmogule, im Verbund mit Medienpolitikern und EU-Kommissarin Neelie Kroes und publizistisch unterstützt durch natürlich völlig unabhängige Journalisten, bereits neue Pläne, die freiheitliche Rundfunkordnung Deutschlands auf supranationaler Entscheidungsebene wieder auszuhebeln.)